Gefährlich hervorstehende Teile am Auto
Dieses Wochenende lief mal wieder ein Formel 1-Rennen im Fernsehen. Viele Fans stehen auf die dort über die Strecke rasenden Rennboliden und für die meisten wird es immer ein Traum bleiben, mal in einem Formel-Fahrzeug zu fahren. Was an den Rennern auffällt sind die nicht abgedeckten Räder und damit schlagen wir die Brücke zum heutigen Thema.
Denn im deutschen Straßenverkehr wäre so etwas nicht zulässig. So müssen bei Fahrzeugen wie zum Beispiel einem Lotus Super Seven die Räder durch kleine Kotflügel abgedeckt werden. Der Grundsatz ist, dass sich niemand an überstehenden Teilen des Autos verletzen darf. Daher muss vom Reifen ein Teil der Lauffläche von oben abgedeckt sein. Das gilt auch für normale Fahrzeuge, deren Breitreifen aus dem Radhaus herausstehen. Bei Tuningfahrzeugen wird hier der Kotflügel gezogen, bei Geländewagen wurden früher zumindest einfach Kotflügelverbreiterungen aus Plastik verbaut.
Das ist auch der Grund, warum die bei Oldtimern beliebten “Spinners”, die meist in der Mitte von Spiechenrädern sitzen, auch nicht erlaubt sind, wenn sie überstehen. Ich wurde sogar schon mit einem VW Käfer angehalten, weil die Radkappen fehlten und somit an der Hinterachse die Radnaben hervorstanden. In Tateinheit sei allerdings erwähnt, dass auch meine Stoßstange fehlte und man mir erklärte, dass sich Fußgänger an den unter der Karosserie herausragenden Endrohren der Auspuffanlage verletzen könnten, vor allen Dingen, wenn diese heiß wären. Das Verbrennungen oder Flecken von Endrohren das kleinste Problem sind, dass jemand hat, den ich bei der Rückwärtsfahrt erfasse, ließen die Beamten als Einwand nicht gelten.
Selbst die traditionellen Figuren auf dem Kühlergrill von Mercedes, Jaguar, Rolls Royce und Co. haben es hierzulande auch nicht leicht, müssen mittlerweile über eine Sollbruchstelle verfügen oder wegklappen / einfahren, wenn es zu einem Unfall kommt. Daher sieht man heute meistens Embleme anstelle von Kühlerfiguren wie Sternen, Tieren oder sonstigen Gebilden.
Grundsätzlich gilt also, dass die Anbauteile am Fahrzeug keine anderen (schwächeren) Verkehrsteilnehmer – also meist Fußgänger oder Radfahrer – gefährden beziehungsweise verletzen dürfen.
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